Am 11. Juni 2026 fand die Gründungsversammlung des Fördervereins im Vereinsheim des TC Eurasburg e.V. statt.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Förderung und Mittelbeschaffung des TC-Eurasburg e.V., sowie der von diesem betriebenen oder künftig betriebenen Ballrückschlag-Sportarten.
- Hierzu zählen insbesondere:
- Tennis
- Padel
- Pickleball
- Beachtennis
- Tischtennis
- Badminton
- Squash
- sowie weitere Ballrückschlag-Sportarten.
- Der Verein verfolgt seinen Zweck insbesondere durch:
- die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an den TC-Eurasburg e.V.
- zur Verwirklichung dessen steuerbegünstigter Zwecke,
- die Unterstützung bei der Anschaffung von Sportgeräten und Sportanlagen,
- die Förderung des Jugend-, Breiten- und Leistungssports,
- die Unterstützung von Trainings-, Ausbildungs- und Veranstaltungsmaßnahmen,
- die Förderung der Integration, Inklusion und sportlichen Betätigung aller Altersgruppen,
- die Gewinnung von Sponsoren und Spenden.
- Der Verein kann zur Erfüllung seines Satzungszwecks auch eigene Fördermaßnahmen durchführen.

